Die Bevölkerung des Kantons Zürich sah sich am 14. Juni mit drei wohnpolitischen Vorlagen konfrontiert und auch in der Stadt Zürich ging es um eine raumplanerische Massnahme – die Umsetzung von §49b. Das Resultat ist, abgesehen davon, dass die völlig realitätsferne Wohneigentums-Initiative der Bürgerlichen gebodigt wurde, eher ernüchternd. Für die Linke ist es eine zweifache Niederlage, ein Sieg, der eigentlich mehr ein Unentschieden ist und einer, bei dem jedes andere Resultat ein Hohn gewesen wäre.
Aber eins nach dem andern: Die «Wohnungsinitiative» wollte den Ausbau des Angebots an günstigen Wohnungen über die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt angehen wollen. Mindestens 500 Millionen Franken wären dafür aufgewendet worden. Dass ein bürgerlich dominierter Kantonsrat Zürich und auch der Regierungsrat wenig mit einer solchen Idee anfangen können – mit den üblichen Argumenten rund um Schlagworte wie Teuerungen beim Bodenpreis, oder der Effizienz –, überrascht nicht. Im Abstimmungsbüchlein hiess es, es sei zweifelhaft, ob der Kanton den erforderlichen Wohnraum rascher und effizienter erstellen könne als Private. Von günstigem statt erforderlichem Wohnraum spricht aber niemand. Es ist schon ein wenig offenbarend, dass in einem ganzen Absatz zu den «negativen Auswirkungen auf die Wohnraumsituation» günstiger Wohnraum in keinem einzigen Satz thematisiert wird. Die bestehende Wohnbauförderung «wirkt gezielt und ist wirksam». Ich frage mich: Wo? Und wirkt sie tatsächlich so gut, wenn gleich doppelt auf die Wirkung gepocht werden muss?
Aber gut, wie schlimm kann der stattdessen angenommene Gegenvorschlag sein? Naja, eigentlich ging es ja um bezahlbaren Wohnraum. Und von günstig ist hier nirgends die Rede. Das einzige, was hier günstig ist, sind die Rahmenbedingungen, unter welchen Investoren Luxuswohnungen bauen dürfen. Das ist keine Übertreibung, sondern zitiert. Im Abstimmungsbüchlein, das die Vorlage im Detail erklären will, wird das Wort günstig ausschliesslich im Kontext der Rahmenbedingungen genutzt. Und das hängt auch nicht damit zusammen, dass auf andere Begriffe als das umgangssprachliche, undefinierte «günstig» zurückgegriffen wird: Begriffe wie gemeinnützig, bezahlbar oder Kostenmiete kommen gar nicht vor.
Auch bei der Wohnschutzinitiative wurde das eigentliche Anliegen mit Füssen getreten. Gemeinden mit knappem Wohnraumangebot hätten durch die Initiative die Möglichkeit erhalten sollen, Mietzinserhöhungen, die mit wertvermehrenden Investitionen begründet werden, befristet zu begrenzen. Das hätte durchaus mehr Bürokratie und Arbeit für den Kanton bedeutet, denn zusätzlich zur Prüfung der Baugesuche hätten auch Gesuche zur Festlegung des künftigen Mietzinses bearbeitet werden müssen. Was die Bürgerlichen sich unter einem schlanken Staat vorstellen, manifestiert sich auf dem Wohnungsmarkt als regulatorisches Bermudadreieck, in dem man eigentlich geltende Regeln einfach verschwinden lassen kann. Sowohl der Gegenvorschlag als auch die Ablehnung von Kantonsrat und Regierung zeigen, wie wenig sich die Mehrheitsparteien um das eigentliche Problem bei der Belastung für die Bevölkerung in Sachen Mietzinsen scheren. Jeder Mechanismus, der auch nur einen kleinen Hebel in der Bekämpfung von Wuchermieten schaffen würde, bedroht das private Kapital im Wohnungsmarkt zu stark.
Als Gegenargument wurde auf andere Städte verwiesen. «Nirgendwo in der Schweiz geht die Schere zwischen den Mieten in bestehenden Mietverhältnissen und den Mieten für ausgeschriebene Wohnungen so weit auseinander wie in Genf.» Was hier beschrieben wird, ist in meinen Augen aber auch nur eine Konsequenz der Hands-Off-Politik. Interessant ist: Der eigentliche Skandal wird fast zugegeben – dass ein nicht unbedeutender Teil der Mietzinse, vielleicht sogar ein Grossteil, viel höher sind als eigentlich erlaubt. Was bei den HEV-Freund:innen nie zur Diskussion steht, ist auch nur die kleinste Erweiterung der Bedingungen, unter welchen eine Überprüfung der Mietzinse stattfinden könnte. Und eigentlich erlaubt wären 3,5 Prozent Profit/Rendite. Wer in Zürich eine Wohnung sucht, muss kein:e Ökonom:in sein, um zu sehen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Das Genfer Problem wäre keines, wenn die eigentliche Illegalität von Marktmieten auch als solche gehandhabt würde. Ähnlich wie die Zürcher Regierung und das Parlament die momentane Wohnraumsituation im Kontext der Wohnungsinitiative wahrnehmen: Der Grad an Realitätsferne und der Entkopplung zwischen politischen Entscheidungsträger:innen und den Menschen, deren Lebensumstände sie (nicht) regulieren, ist absurd. Das zeigt sich auch hier im Gegenvorschlag, der angenommen wurde: Ja, Leerkündigungen werden erschwert. Aber an eigentlich illegalen Renditen ändert der gar nichts.
Das einzig erfreuliche in Sachen Wohnpolitik am Sonntag war die Ablehnung der Wohneigentumsinitiative. Die Annahme hätte, so sagt es sogar der Regierungsrat, die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verunmöglicht. Abgesehen davon, dass diese Vorlage einmal mehr zeigt, wie realitätsfern der HEV politisiert, wenn gefordert wird, dass bei jedem staatlich geförderten Projekt ein gewisser Anteil an Private verkauft werden muss: Es braucht ein gewisses Mass an Isolation in einer homogenen Bubble, das Gefühl zu haben, dass eine solche Idee eine faire Chance auf Wohneigentum für den Mittelstand und junge Familie bedeutet. Wenn die Befürworter:innen das ernsthaft glauben, müssten sie vielleicht mal mit jungen Menschen reden, die sich nicht mit Mitte 20 kleiden, als würden sie seit 30 Jahren in der Bank arbeiten. Ausserdem: 75 Prozent Nein-Stimmen sind in einem bürgerlich dominierten Kanton etwas peinlich.
Die Annahme der Vorlage zu §49b des Planungs- und Baugesetzes klingt derweil positiv. Um das eigentliche Thema, das im Kontext von §49b relevant ist – dass Private dazu verpflichtet werden, in jenen Bauten, in denen sie ohnehin ordentlich Rendite erzielen, auch eine Mindestanzahl an Kostenmiete-orientierten Wohnungen anzubieten – ging es am Sonntag aber gar nicht. Sondern nur darum, ob die Einkommen der dort wohnenden Personen nur zu Beginn oder immer wieder kontrolliert werden. Nur: Die Mär von den reichen Linken in «subventionierten» Wohnungen, die gar nicht subventioniert sind, ist halt nur eine Geschichte. Dass Reiche, die alleine wohnen, mehr als zwei Zimmer haben wollen, relativiert die Problematik der nicht stattfindenden Einkommensüberprüfungen sowieso. Der höhere Raumbedarf wohlhabender Personen wirkt selbstregulierend. Weshalb die Abstimmung auch nur bedingt wichtig war: Wie viel gemeinnütziger Wohnraum bei privaten Anbieter:innen geschaffen werden muss, steht noch in den Sternen.
Jede:r Stadtzürcher:in hat also über vier Vorlagen abgestimmt, die die Situation auf dem Wohnungsmarkt verbessern wollten. Was angenommen wurde, ist letztendlich nur der Beibehalt des Status quo. Die Bürgerlichen haben es geschafft, den Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum auf jeder Ebene derart zu verzögern, zu verwässern und zu verhindern, dass die Situation für alle auf der Suche nach einer günstigen Wohnung in keinem Aspekt auch nur irgendwie verbessert wurde.
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