Die Gegner:innen – neben den bürgerlichen Parteien SVP, FDP und der sogenannten Mitte in Winterthur etwa der KMU-Verband, die Handelskammer und die Arbeitgebervereinigung, in Zürich der Gewerbeverband – reichten nach dem Volksentscheid beim Bezirksrat Beschwerde ein. Sie kritisierten, dass die Gemeinden nicht legitimiert seien, kommunale Mindestlöhne zu erlassen. Die Beschwerden wurden vom Bezirksrat abgewiesen, jedoch in der Folge vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich geschützt. Gestützt auf Rechtsgutachten legten jedoch die beiden Städte wiederum beim Bundesgericht Beschwerde ein. Diese hat nun das Bundesgericht geschützt und damit auch ein wegweisendes Urteil für die ganze Schweiz gefällt. Aktuell sind in verschiedenen Gemeinden ähnliche Vorlagen hängig, in fünf Kantonen gelten bereits Mindestlöhne auf kantonaler Ebene.
20 000 Betroffene in Zürich und Winterthur
In den Städten Winterthur und Zürich sind rund 20 000 Arbeitnehmende von diesen Mindestlöhnen betroffen, wie die SP der Stadt Winterthur in einer Medienmitteilung festhält. «Das Urteil ist ein riesiger Erfolg für die Tieflohnbetroffenen in Winterthur und Zürich, die trotz harter Arbeit von ihrem Lohn bisher nicht leben können», hält die Winterthurer Co-Fraktionspräsidentin der SP Maria Sorgo fest: «Sie erhalten nun endlich die von den linken Parteien und den Gewerkschaften erkämpfte Lohnerhöhung.»
Die FDP der Stadt Zürich hingegen bedauert das Urteil, und will sich auf nationaler Ebene weiterhin gegen kommunale Mindestlöhne einsetzen. Bereits nächste Woche findet im Ständerat eine entsprechende Debatte statt, die kantonale Mindestlöhne einschränken will. Welche Auswirkungen der Bundesgerichtsentscheid in dieser Diskussion haben wird, ist unklar. Zu vermuten ist jedoch, dass die bürgerlichen Parteien ihre Politik gegen die Städte weiterverfolgen und in dieser Sache die Gemeindeautonomie nicht schützen mögen. Bereits hat der Gewerkschaftsbund SGB beschlossen, bei einem Entscheid des Parlamentes gegen kantonale und kommunale Mindestlöhne das Referendum zu ergreifen.
«Möglichst rasch umsetzen»
Der Winterthurer Sozialvorstand Nicolas Galladé hingegen begrüsst gegenüber P.S. den Entscheid des Bundesgerichts: «Ich bin froh, herrscht da nun Klarheit.» Jetzt gelte es, die notwendige Vollzugsverordnung möglichst schnell auszuarbeiten. «Dazu sind aber noch Gespräche mit der Stadt Zürich bezüglich möglicher Synergien und sowohl den Arbeitgeber:innenverbänden wie auch den Gewerkschaften notwendig. Zum Beispiel ist zu klären, wo genau Kontrollen erfolgen sollen, in welchem Umfang und durch wen diese gemacht werden.» Gemäss Galladé sollen dabei pragmatische Lösungen angestrebt werden, bei welchen auch bestehende Gesamtarbeitsverträge nach Möglichkeit berücksichtigt würden.
Der Beitrag Bundesgericht schützt Mindestlöhne in Winterthur und Zürich erschien zuerst auf P.S..
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