Artikel, p.s. Zeitung

Generalprävention

Ja, ich komme wie die alte Fasnacht hinterher, nachdem sich alle aufgeregt haben, aber auch bei mir kam eben so einiges obsi. Neulich, bei dieser TV-Adaption des Stücks von Ferdinand von Schirach, in dem es um diesen angeklagten Militärpiloten geht, der ein entführtes Flugi abschiesst, weil es auf ein Stadion zurast. Quasi ein paar Dutzend Menschen opfern statt ein paar Tausend. Und die ZuschauerInnen durften das Gerichtsurteil sprechen. Wobei er rechtlich ja so oder so schuldig war.

Der Trick mit dieser Form eines ethischen Dilemmas ist ebenso alt wie falsch und gefährlich, aber durchaus eine ernsthafte Frage, wenn es auch eine Banalität ist, dass «legal» und «legitim» nicht dasselbe sind. Ich erinnere mich an üble Präzedenzfälle in Form von Militärgerichtsprozessen gegen Dienstverweigerer in meiner Jugend. Da ich selber daran dachte, den Dienst zu verweigern, hatte ich mehrere davon besucht. Der argumentative Brüller der uniformierten Henker – sorry für die Polemik, aber Richter waren das auf keinen Fall, lesen Sie einfach weiter – war damals die folgende Geschichte: Sie gehen mit Ihrem Grosi im dunklen Park spazieren. Plötzlich taucht der Räuber Hotzenplotz auf und bedroht Ihr Grosi. Ganz per Zufall haben Sie eine fette Kalaschnikow in der Hand, aber leider sind Sie ja ein verfluchter Pazifist. Was tun Sie?

 

Nun, da würde einem ganz viel einfallen, was man tun könnte. War aber alles nicht gefragt, denn die Henker wollten nur etwas hören: Dass Sie Ihre Liebsten nämlich verteidigen würden. Und dann sass man in der Falle, bzw. monatelang im Knast. (Übrigens, falls Sie so meschugge waren zu behaupten, Sie würden Ihr Grosi dem Frieden zuliebe opfern, rettete Sie das nicht. Das gab nur Hohngelächter. Und ebenfalls Knast. Oder gar eine Einweisung in die Klapse.) Urteilen funktioniert seit dem letzten Hexenprozess anders. Oder vielleicht – siehe TV-Beispiel – auch nicht. Die ethische Begründung dieses Grundlagenirrtums einer zugespitzten Schein-Entscheidung zwischen Pest und Cholera ist nicht schwer: Das «gute» oder «richtige» Handeln, über welches die Ethik nachdenkt, ist nicht nur kontextabhängig, sondern immer auch etwas mehr als nur die Entscheidung zwischen Weiss und Schwarz. Es gibt nicht nur jeweils mehr Auswege und zu berücksichtigende Faktoren in solchen Geschichten, sondern es gibt auch eine differenziertere Betrachtung der «Schuld», die sich aus dem Handeln ergibt. Nicht zuletzt kennt unser Strafrecht ja auch eine Schuld ohne Strafe. Auch beim besagten Piloten wäre das durchaus ein Urteil gewesen, das der Komplexität schon etwas näherkommt.

Aber so richtig gefährlich wird es erst, wenn man das Prinzip auf die Politik überträgt, denn wir haben solche Pseudo-Entscheid­situationen neuerdings auch hier. Siehe etwa die Burka- oder die Verwahrungsfrage. Das ist dann nicht mehr nur Vorabendunterhaltung, sondern da dürfen in einer Demokratie alle mittun, ja, sie sollen es sogar. Nur hab ich dann etwas Mühe mit dem gesunden Volksempfinden als Laienrichter. Und der grosse Bruder, der ebenso gesunde Menschenverstand, oft bemühte Erklärung an Abstimmungsabenden, wird mit dem Volksbauch verwechselt. Statt einer differenzierten Urteilsbegründung mit Rechtsgüterabwägung gibt es einen Abstimmungskampf mit Messerstechern und fiesen Schöfli.

 

Zwar gibt es auch im Gericht Mehrheitsurteile, aber sie kommen auf eine völlig andere Weise zustande, sogar wenn alle RichterInnen einer Partei zugehörig sind. Und in Bezug auf den obgenannten Film: Die Illusion, dass der Mehrheitsentscheid immer der richtige sei, im Gerichtssaal immerhin Resultat langer Abwägungen, wird durch die Vermischung von Unterhaltung, Ethik, Recht und Politik leider nur noch gefördert. Aber nicht wahrer.

Immerhin. Der generalpräventive Aspekt der Militärgerichtsurteile von damals funktionierte: Ich fand dann doch nicht den Mut zur Verweigerung.

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