Artikel

BZO: Leben statt Profit!

Jede Revision einer Bau- und Zonenordnung (BZO) wirft im Voraus hohe Wellen. Dieses Mal scheint es gar ein kleiner Tsunami zu sein. Um die Aufregung im Vorfeld eines solchen Sachgeschäfts zu verstehen, muss man sich vor Augen halten, dass es im kommunalpolitischen Kalender wohl kaum ein Thema gibt, bei dem derart enorme Geldsummen auf dem Spiel stehen wie bei einer BZO. Denn, vereinfacht gesagt, legt diese Planung fest, welche (Aus-)Nutzung auf welchem Grundstück zulässig ist. Und das geht gewaltig ins Geld. Dagegen sind Projekte wie ein Fussballstadion oder ein Kongresshaus geradezu ein Nasenwasser.

Private Profitinteressen…

Kunststück, tun manche Vertreter von Investorengruppen, Haus- und Grundstücksbesitzern so, wie wenn eine BZO-Revision grundsätzlich und ausschliesslich dazu da sei, ihre Gewinne zu erhöhen. Und nochmals Kunststück, werden dieselben Kreise mehr als laut, wenn sie merken, dass die Revision nicht alle ihre Wünsche erfüllt. Diese Anspruchshaltung ist zwar nachvollziehbar, aber nicht hilfreich. Denn eine BZO-Revision prägt das Stadtbild und die Lebensqualität in der Stadt auf Jahrzehnte hinaus massiv, und da sind Partikulärinteressen fehl am Platz. Das ganze Gerede um die scheints abgewürgte Entwicklung, das auch heuer bereits im Einwendungsverfahren laut wurde, lässt sich also einfach als das entlarven, was es ist: Investoren und Hausbesitzer sehen ihre Felle davon schwimmen und verstecken ihre Aufregung hinter der vorgeschobenen Sorge um Zersiedelung etc. Machen wir uns doch nichts vor: Diesen Kreisen geht es nicht ums Gesamtwohl, will heissen eine Stadtentwicklung für alle, sondern um ihre Rendite. Das ist zwar legitim, bedeutet aber noch lange nicht, dass man diese Stimmen über Gebühr ernst nehmen muss.

…zu Lasten des Gewerbes

Einige bleiben dabei auf der Strecke, allen voran das Gewerbe. Wobei anzumerken ist, dass das Gewerbe nun wirklich alles tut, um die alte Volksweisheit von den Kälbern, die sich ihre Metzger selber suchen, zu bestätigen. Erinnern wir uns: Die gültige BZO (von 1999) beruht auf der so genannten BZO-Hofmann, die 1995 staatsstreichartig vom damaligen kantonalen Baudirektor Hans Hofmann (SVP) verfügt wurde. Damals wurden, auf Druck von Investoren, die Gewerbe- bzw. Industriezonen für Dienstleistungen, sprich Büros, geöffnet. Und da damals die Büronutzung am meisten Geld einbrachte, stiegen die Preise und die Mieten, und das Gewerbe wurde schneller verdrängt, als es „BZO“ sagen kann. Hunderte von Arbeitsplätzen wurden vernichtet, Dutzende von Familienbetrieben ruiniert. Die Verursacher dieses Schlamassels versuchen seither, mit so exotischen Ausreden wie, das Gewerbe leide unter Parkplatzmangel, den Reputationsschaden schön zu reden. Heute hat sich die Lage insofern verändert, als plötzlich die Wohnnutzung die renditestärkste ist. Das Gewerbe aber ist immer noch renditeschwach und wird daher wohl einmal mehr über den Tisch gezogen. Separate Gewerbezonen würden dem Einhalt gebieten, aber die Flächen in der Stadt, auf denen so etwas noch möglich wären, schwinden zusehends. Es ist zu überlegen, wie weit das in Zürich äusserst erfolgreiche Prinzip des genossenschaftlichen Wohnens vermehrt auch auf das Gewerbe angewendet werden könnte. Nur, dieses muss das halt auch wollen. Aber wie es herauskommt, wird sich noch weisen. Hoffentlich dieses Mal ohne Einmischung von aussen.

Facebook Twitter Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.