Was etliche Gemeinden im Kanton und in der Zürichseeregion etwa Adliswil und Wädenswil bereits kennen, in Stäfa aber im letzten März an der Urne verworfen wurde, steht nun auch in Richterswil zur Debatte: Eine Regelung, wonach die Gemeinde eigenes Land grundsätzlich nur noch im Baurecht abgeben und bloss noch in wenigen Ausnahmefällen verkaufen und damit aus der Hand geben darf.
Das verlangt jetzt eine Einzelinitiative «Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten» von SP und EVP. Sie kommt am 14. Juni an die Urne. Demnach sollen gemeindeeigene Grundstücke praktisch nur noch für öffentliche Bauvorhaben von Bund und Kanton oder für einen bezüglich Grösse und Nutzen vergleichbaren Landtausch veräussert werden dürfen. Die Abgabe von Gemeindeland im Baurecht – beispielsweise an Wohnbaugenossenschaften – aber bliebe weiterhin erlaubt. «Die Gemeinde soll ihre ohnehin raren Landreserven nicht für kurzfristige Einnahmen verscherbeln, sondern für ihre längerfristige Entwicklung und für künftige öffentliche Bauvorhaben wie etwa Schulen, Alterseinrichtungen oder Notwohnungen behalten,» sagt dazu Kathrin Schnellmann von der SP. Sie hat das Begehren mit 29 Mitunterzeichner:innen eingereicht. Wenn die Gemeinde für eigene Bedürfnisse stattdessen später wieder Land zukaufen müsse, käme sie das teuer zu stehen, argumentieren die Initiant:innen. Mit der Abgabe im Baurecht hingegen komme Richterswil zu nachhaltigen Zinseinnahmen und bewahre seinen Handlungsspielraum – auch zugunsten künftiger Generationen, die nach Ablauf des Baurechts wieder neu über den Verwendungszweck bestimmen könnten.
Der Gemeinderat lehnt die Initiative als «zu einschränkend» ab – und reagiert mit einem Gegenvorschlag. Statt wie bisher ab 1,5 Millionen Franken der Gemeindeversammlung müsste er demnach Liegenschaftsverkäufe künftig ab 0,5 Millionen der Urnenabstimmung unterbreiten. Kurzsichtige Landverkäufe, die einer nachhaltigen Bodenstrategie zuwiderlaufen, wären damit aber weiterhin möglich, kritisieren indes die Initianten.
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